Qualitätskriterien für die BdB Weiterbildungspartnerschaft
Zuständig für die Prüfung der Weiterbildungspartnerschaften ist das BdB-Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb).
Wenn Sie sich als Weiterbildungspartner/in mit Ihren Angeboten registrieren lassen möchten, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin, Frau Hilke Wolken-Gretschus, ipb: Tel: 040 3862903-94.
Als Voraussetzung einer Weiterbildungspartnerschaft mit dem BdB gibt es folgende Anforderungen:
- Inhaltliche Anforderungen
- Anforderungen an die Dozenten
- Materielle und organisatorische Anforderungen
- Anforderungen an das Marketing
- Anforderungen an die Zusammenarbeit mit dem BdB
1. Inhaltliche Anforderungen
Die Inhalte der Weiterbildung müssen sich mindestens einem der fünf folgenden (hier grob skizzierten) Themenfelder zuordnen lassen:
1.1 Berufsbild und berufliche Rahmenbedingungen
historischer Kontext von Betreuung, gesetzliche Grundlagen inklusive UN-BRK, Kompetenzbereiche einer professionellen Betreuung, Stand der Berufsentwicklung, berufliche Identität und berufsethische Grundsätze, Betreuung im Einfluss sozialpolitischer und gesellschaftlicher Veränderungen.
1.2 Lebenslagen der Klient/innen und ihre Besorgungsbedarfe
Auswirkungen von Krankheit und Behinderung auf die Selbstsorgekompetenzen und Lebenslagen der Klient/innen, Auswirkungen soziokultureller Aspekte (z.B. Armut, Arbeitslosigkeit, Ausgrenzung) auf die Lebenslagen der Klient/innen; Betreuung als Berechtung und Unterstützung im Prozess der Teilhabe bzw. Inklusion, Unterscheidung von Besorgungsbedarf und Versorgungsbedarf.
1.3 Die Verfahren der Zusammenarbeit mit Klient/innen
Betreuungsmanagement auf der Grundlage des Case Managements; Kommunikation und Gesprächsführung; Analyse und Feststellung der Probleme bzw. Ressourcen eigenverantwortlichen Handelns; Unterstützung auf der Grundlage von Vereinbarungen mit Klient/innen.
1.4 Betreuung als Unternehmen
Betriebswirtschaftliche Planung, Organisation und Kalkulation einer Selbstständigkeit als Betreuer/in insbesondere hinsichtlich der Strukturqualität (Ausstattung, Erreichbarkeit, Personal, Versicherungen etc.); Anforderungen an unternehmerisches Denken und Handeln; Möglichkeiten eines fachlich begleiteten Einstiegs in den Beruf.
1.5 Die Versorgungsbedarfe der Klient/innen und ihre Stellung in der Leistungsgewährung
Versorgungsansprüche in der Sozialgesetzgebung; Verfahren zur Sicherung der Ansprüche; Kenntnis der Gesundheits- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen (Sozialleistungsträger, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Versorgungsinfrastruktur) und ihrer Veränderungen durch Ambulantisierung und Privatisierung; das Persönliche Budget als neue Form der Gewährung von Teilhabeleistungen.
Angebote zur Ausbildung von Betreuer/innen bzw. allgemeine Einführungen in die Betreuung müssen alle fünf Themenfelder abbilden bzw. behandeln.
2. Anforderungen an die Dozenten
Die Dozenten müssen fachlich und methodisch-didaktisch qualifiziert sein. Da die Weiterbildungen einen konkreten Bezug zum Arbeitsalltag herstellen und praktische Problemlösungen erarbeitet werden sollen, müssen die Dozenten über Kenntnisse der Betreuungsarbeit verfügen.
3. Materielle und organisatorische Anforderungen
3.1 Materielle Voraussetzungen
Die Räumlichkeiten müssen von ihrer Art und der Ausstattung für Weiterbildungsveranstaltungen angemessen sein. Ebenso müssen Unterrichtsmedien vorhanden sein und aktuelle Seminarunterlagen den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden.
3.2 Transparenz des Bildungsangebotes und der Rücktrittsregelungen
Die Bildungsanbieter bieten den Weiterbildungsinteressierten im Vorfeld kostenlose und kompetente Informationen und Beratung zu dem Bildungsangebot.
Über die Regelungen für den Rücktritt vom Vertrag, den Rücktrittsfristen und die Höhe der gegebenenfalls fälligen Bearbeitungsgebühr oder die Entschädigung werden die Weiterbildungsinteressenten informiert.
Vor dem Abschluss eines Vertrages werden die Bildungsinteressenten informiert über:
- Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
- die vollständigen Kosten und Nebenkosten der Bildungsmaßnahme
- die Ziele und Inhalte der Weiterbildung
- Ort, Zeit, Umfang und maximale Teilnehmergröße der Weiterbildung
- den Dozenten und die Unterrichtsmethoden
3.3 Teilnahmebescheinigung
Die Teilnehmer bekommen vom Weiterbildungsanbieter eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben über Inhalte, Thema, Umfang und Zeitraum der Bildungsmaßnahme.
4. Anforderungen an das Marketing
Die Weiterbildungspartner des BdB dürfen in ihrer Angebotswerbung keine Unwahrheiten verbreiten oder falsche Erwartungen wecken.
Weiterbildungspartner des BdB haben die Möglichkeit, das BdB Logo und QR Logo zu Werbezwecken einzusetzen. Hierfür gilt eine besondere Voraussetzung:
- alle Unterlagen mit dem BdB Logo und/oder QR Logo müssen vor einer Veröffentlichung dem ipb zur Prüfung vorgelegt werden.
5. Anforderungen an die Zusammenarbeit mit dem BdB
Die Weiterbildungspartner des BdB verpflichten sich, die hier genannten Anforderungen (1. bis 5.) zu erfüllen;
- Mitgliedern des BdB einen Rabatt von mindestens 10% einzuräumen;
- Mitgliedern des Qualitätsregisters einen Rabatt von mindestens 5% einzuräumen;
- für Mitglieder des Qualitätsregisters eine Kopie der Teilnahmebestätigung zuzusenden;
- die eigenen Weiterbildungsangebote selbstständig in die BdB-Weiterbildungsdatenbank einzupflegen und hierbei den inhaltlichen Bezug zur Betreuung und zu den genannten Themenfeldern (siehe 1.) darzustellen;
- auf Anfrage des ipb detailliert über die Inhalte einer Veranstaltung Auskunft zu erteilen;
- auf Anfrage des ipb detailliert über die Referentenprofile Auskunft zu erteilen.
6. Service des BdB
Unsere Weiterbildungspartner haben die Möglichkeit, ihre Angebote kostenfrei und zeitnah in die BdB-Weiterbildungsdatenbank einzupflegen.